Schritt 1:
In der Monatsabrechnung wird geprüft und gespeichert, ob der Abrechnungsmonat als ein Monat mit ständiger (Wechsel-)Schichtarbeit, nicht ständiger- oder ohne (Wechsel-)Schichtarbeit zu sehen ist.
Kriterien für ständige (Wechsel-)Schichtarbeit:
Erschwerniszulage
Kriterien für nicht ständige (Wechsel-)Schichtarbeit:
Grundsätzlich alle Mitarbeiter, die nicht im Personalstamm explizit ausgenommen wurden
Mitarbeiter die keine Erschwerniszulage erhalten
Zeitspanne > 13 (Ermittlungsprozess anders als oben beschrieben – in einem Monat wird aus dem frühesten Arbeitsbeginn und dem spätesten Arbeitsende die Zeitspanne gebildet)
Differenz des Arbeitszeitenbeginns bei Schichtwechsel muss mindestens zwei Stunden betragen.
Eintrag vom Dienstplaner im Personalstamm für einen angegebenen Zeitraum nicht ständige Wechselschichtarbeit.
Zeiten von Abwesenheiten werden nicht besonders berücksichtigt.
Anmerkung:
Erhält ein Mitarbeiter durchweg eine Erschwerniszulage, die jedoch zwischen Wechselschichtzulage und großer Schichtzulage variiert, sind die Monate mit Wechselschichtzulage nicht als Unterbrechung der Erschwerniszulage zu werten.
Schritt 2:
Während der Monatsabrechnung werden die letzten 12 Monate geprüft, aus den dafür noch nicht verwendeten Monaten die DBSW Tage ermittelt und zur Verfügung gestellt.
Dabei gilt bei ständiger Schichtarbeit:
2 zusammenhängende Monate Wechselschichtzulage oder
4 zusammenhängende Monate Schichtzulage,
ergeben einen DBSW-Tag.
Dabei gilt bei nicht ständiger Schichtarbeit:
3 Monate Wechselschichtzulage oder 5 Monate Schichtzulage, ergibt einen DBSW-Tag.