Schritt 1:
Für alle gleichen Wochentage (alle Montage, Dienstage, Mittwoche usw.) des Abrechnungsmonats wird aus dem frühesten Dienstbeginn und dem spätesten Dienstende dieser Tage die Zeitspanne des jeweiligen Wochentags gebildet. Als Dienstzeiten verwendet das Programm die Sollarbeitszeiten aus dem Zeitmodell, nicht die tatsächlich geleisteten Zeiten aus dem Dienstplan.
Besonderheit: Nachtdienstverarbeitung:
Die Arbeitszeiten des Nachtdienstes werden immer dem Tag zugeordnet, an dem der Nachtdienst begonnen wurde. Somit bleibt für den Tag des Nachtdienstaustritts keine Arbeitszeit übrig.
Besonderheit: Tage ohne Arbeitszeit
Um Tage ohne Arbeitszeit aus Gründen des § 19 EZulV (Urlaub, Sonderurlaub, Krankheit, Fortbildung, Dienstreise, Dienstfrei) auszugleichen, bezieht der GisboTimer den relevanten Wochentag einer weiteren Woche aus der Vergangenheit in die Berechnung mit ein. Die Rückschritte in die Vergangenheit werden nur bis max. 14 Wochen ausgedehnt. Tage mit Abwesenheit, die nicht in § 19 EZulV erwähnt sind, werden nicht ‚ersetzt‘, sondern bei der Zeitspannenermittlung ignoriert.
Schritt 2:
Aus den günstigsten fünf dieser sieben Zeitspannen bildet der GisboTimer die durchschnittliche Zeitspanne des Monats.
Voraussetzung für die korrekte Ermittlung der Zeitspanne:
Wichtig: bei Funktionen, die eine definierte Arbeitszeit nur für einen Wochentag haben, aber auch an anderen Tagen gebucht werden:
Bei der Ermittlung der Zeitspanne für die Erschwerniszulage, analysiert der GisboTimer die Arbeitszeiten aus dem Zeitmodell, nicht die tatsächlich geleisteten des Dienstplans. Aus diesem Grund muss die Option ‚automatisch Arbeitszeit’ selektiert sein, wenn diese Funktion auch an anderen Tagen, als die im Zeitmodell festgelegten, geplant wird. Ist diese Option nicht gewählt, würde für einen Tag mit dieser Funktion, der nicht dem Wochentag des Zeitmodells entspricht, keine Zeitspanne ermittelt werden.