Die Eintragung einer Schwerbehinderung über 50 % wirkt sich auf die Sollstunden aus. Keinesfalls soll rückwirkend in schon abgerechneten Monaten die Sollzeiten verändert werden. Dies wird durch die Anwender manuell im Stundenkonto korrigiert.
1 Datum ab dem die Soll-Stunden vom GisboTimer automatisch berechnet werden
2 Allg. Information über Sollstunden-Berechnung
Der Zeitraum davor rückwirkend bis zum VON-Datum muss manuell korrigiert werden.
Erlaubt ist…
das VON-Datum in einen schon abgerechneten Monat zu setzen. Allerdings werden die Soll-Stunden trotzdem erst ab dem 1. des Monats nach der letzten Abrechnung, automatisch richtig berechnet.
Nicht erlaubt ist…
das BIS-Datum, auch wenn es formal richtig wäre, in einen abgerechneten Monat zu setzen. Damit wäre die Grundlage, auf der GisboTimer abgerechnet hat, entzogen. Es wäre nicht mehr nachvollziehbar, wie GisboTimer die Soll-Stunden ermittelt hat. Der Benutzer kann in diesem Fall eine manuelle Korrektur im Stundenkonto vornehmen und dort in dem Bemerkungsfeld die Situation dokumentieren.