GT Kundenbereich - Justiz NRW

1. Mehrarbeitsstundenauszahlung

Hinweistext Mehrarbeitsstundenauszahlung in der Oktober-Abrechnung

Folgender Text erscheint als Hinweis, wenn die Oktoberabrechnung eines jeden Jahres gestartet wird. Er dient als Erinnerung für die Dienstplaner, noch bevor die Datei an das LBV geht, die Auszahlung vorzunehmen.

„Die genehmigte Zahlbarmachung von Mehrarbeitsstunden muss spätestens mit der Oktoberabrechnung zahlbar gemacht werden, da diese Zahlung zu Lasten des laufenden HH-Jahres erfolgen muss. Bitte führen Sie die notwendigen Auszahlungen noch vor der Erstellung der LBV-Datei durch.“