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5.22.9.5

Inhalt:

  1. Besoldungserhöhung Zulagen für Sonntagsarbeit

  2. Filterkriterium Beschäftigte oder Beamte in „Schichtzulagen“ ergänzt

  3. Feiertagsdienst ohne Freizeitausgleich (TVL) abgestellt

  4. Schichtplanturnus-Felder in Programmparameter inaktiviert

  5. Warnhinweis bei der Zuordnung von Beschäftigten zu Dienstplangruppen


1. Besoldungserhöhung Zulagen für Sonntagsarbeit

Eine Anpassung der „Zulage Dienst an Sonntagen“ zu § 4 Absatz 1 Nr. 1 EZulV wurde aufgrund der Besoldungserhöhung zum 01.12.2022 unter den Grundeinstellungen im „Zulagenkatalog“ von 3,63 € auf 3,73 € vorgenommen. Der Betrag der alten Zulage (roter Kasten) wird noch einige Zeit für Durchschnittsberechnungen benötigt.

 

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2. Filterkriterium Beschäftigte oder Beamte in „Schichtzulagen“ ergänzt

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In dem neuen Update 5.22.9.5 wurden die Filterkriterien für Beschäftige / Beamte in der Maske LBV / „Schichtzulagen“ ergänzt; zusätzlich sind die übrigen Filterkriterien zukünftig von Start an aktiviert, um direkt alle Schichtzulagen prüfen zu können.

Die neue Filterfunktion ist zur Vereinfachung der Prüfung der zustehenden Schicht-zulagen bei den Tarifbeschäftigten geschaffen worden.

An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass eine Prüfung des „ ob“ und „welcher“ zustehenden Schicht-/Wechselschichtzulage bei den Tarifbeschäftigten programmseits durch GISBO nicht erfolgt, d.h. die Prüfung der Erfüllung der Kriterien für die einzelnen Zulagen obliegt den Dienstplanerinnen und Dienstplanern.

Vor allem eine zustehende Wechselschichtzulage aufgrund eines erneut geleisteten oder begonnenen Nachtdienstes innerhalb eines Monats (nicht Kalendermonat!!) sollte dabei Beachtung finden.

 

3. Feiertagsdienst ohne Freizeitausgleich (TVL) abgestellt

Alt

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Neu

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An (gesetzlichen) Feiertagen von Tarifbeschäftigten geleisteter Dienst ist unter Stunden zu fassen, die im Dienstplan vorgesehen sind. Sofern diese Stunden über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen, sind diese Stunden innerhalb des Ausgleichszeitraums nach § 6 Abs. 2 TV-L (im Regelfall ein Jahr) in Freizeit auszugleichen.

Eine Wahlmöglichkeit, geleisteten Feiertagsdienst ohne Freizeitausgleich vergütet zu bekommen, eröffnet der TVL nicht. Daher fällt die Funktion im Dienstplaner/GISBO künftig weg.

In einigen wenigen Anstalten ist diese Möglichkeit ab April 2022 (oder auch später) genutzt worden. Die insoweit eingetragenen Zeiträume sind vor dem Update, das am 20.04.2023 installiert werden soll, mit dem Datum 31.03.2023 zu beenden. Bei der Beendigung solcher Zeiträume ist folgendes zu beachten:

Der Dienstplaner/GISBO hat die Stunden, die bei der eröffneten Möglichkeit (Zeitraum) an gesetzlichen Feiertagen geleistet wurden, nicht dem Stundenkonto zugerechnet. Da aber mangels Kennzahlen-Schlüssel eine Auszahlung ebenfalls nicht erfolgen konnte (weder Stunden noch den dazu gehörenden Zeitzuschlägen), sind diese Stunden bisher unberücksichtigt geblieben.

In diesen Fällen bitte ich manuelle Änderungsmitteilungen zu erstellen und die an den gesetzlichen Feiertagen (Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 3. Oktober, 1. November, 1. Weihnachtstag, 2. Weihnachtstag, Neujahr) geleisteten Stunden mit den folgenden Zulagenschlüsseln (5060 und 5061) zur Auszahlung zu bringen:

 

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Lediglich die geleisteten Dienststunden am 24. und 31.12. fallen unter die Sonderregelung des § 6 Abs. 3 Satz 2 TVL; für diese Stunden ist innerhalb von drei Monaten ein Freizeitausgleich zu gewähren.

Die Auszahlung der zustehenden Zeitzuschläge für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen (Zulage 5061 in Höhe von 35%) erfolgt – wie ohne die Nutzung der o.g. Möglichkeit bisher auch – in den Abrechnungen der jeweiligen Monate automatisch.


4. Schichtplanturnus-Felder in Programmparameter inaktiviert

 Unterschiedliche Karenzzeiten für den Ausgleich von angeordneten Überstunden der Beschäftigten im Schichtdienst / Wechsel-schichtdienst gibt es nicht mehr (siehe Urteil des BAG vom 15.10.2021 (6 AZR 253/19); siehe auch Erlass vom 15.09.2022 (2043 - IV. 6/Sdb. TV-L Modul). Künftig werden die angeordneten Überstunden für alle Beschäftigten mit einer Karenzzeit zum Ende der nächsten Kalenderwoche ausgeglichen, bevor die Zeitzuschläge für Überstunden hierfür durch das
Programm GISBO automatisch zahlbar gemacht werden.

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Daher wurden die entsprechenden Felder in den Grundeinstellungen „Programmparameter“ inaktiviert.

 

5. Warnhinweis bei der Zuordnung von Beschäftigten zu Dienstplangruppen

Vor jeder Speicherung mittels

            

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bei der Zuordnung von Tarifbeschäftigten zu Dienstplangruppen erfolgt künftig ein Warnhinweis. Auch wenn das Textfeld ungewöhnlich lang erscheint, soll aber gerade der selbsterklärende Hinweis vor jeder (Neu-) Zuordnung die jeweiligen (möglichen) Konsequenzen in Erinnerung rufen:

 

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Sofern Sie Fragen zu den einzelnen Update-Inhalten haben, können sie sich gerne an die Verfahrenspflegestelle Dienstplaner/GISBO wenden. Denn auch hier gilt:

„Es gibt keine dummen Fragen, es gibt nur dumme Antworten!“